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Abfertigung

Die gesetzlich zustehenden Abfertigungsansprüche der Mitarbeiter im alten Abfertigungssystem (begründete Dienstverhältnisse bis zum 31.12.2002) stellen im Unternehmen eine zukünftige Verpflichtung dar, die fällig werden kann und das Unternehmen oft vor unerwartete Liquiditätsprobleme stellt.

Die Liquiditätsvorsorge durch geeignete Produkte (ob in Form von geeigneten Wertpapieren oder einer Abfertigungs-Rückdeckungsversicherung) kann diese Thematik entschärfen.

Für Dienstverhältnisse, welche ab dem 1.1.2003 begründet wurden, ist das Thema Abfertigungszahlung vom Unternehmen an die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) ausgelagert. Das Unternehmen zahlt aus dem laufenden Cash-Flow monatliche Beiträge (1,53 % der Bruttolohnsumme), die MVK zahlt im Falle des Leistungsanspruches direkt an den Arbeitnehmer.

Unsere Berater unterstützen Sie gerne bei einer vorausschauenden Planung und entwickeln gemeinsam mit kompetenten Netzwerkpartnern die richtige Lösung.

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