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BREXIT: Änderungen im Zahlungsverkehr ab 1.1.2021
Nun ist der Brexit vollzogen. Für Sie relevante Informationen finden Sie anbei. Großbritannien ist nun als SEPA-Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) qualifiziert, wie beispielsweise Monaco oder die Schweiz. Daher müssen bei Zahlungen aus/nach Großbritannien weitere Daten angegeben werden:
SEPA-Überweisungen und Instant Payments
- Angabe des Namens und der vollständigen Adresse des Auftraggebers
- Angabe BIC der Empfängerbank
SEPA-Lastschriften
- Angabe des Namens und der vollständigen Adresse des Zahlungspflichtigen
- Angabe BIC der Bank des Zahlungspflichtigen
Großbritannien ist weiterhin mittels SEPA erreichbar, jedoch sind die Zahlungen nicht mehr zu SEPA-Konditionen reguliert. Somit fallen ab 1. Jänner 2021 Zahlungsverkehrsspesen an (wie bei Zahlungen in und aus Nicht-EU-/EWR-Staaten). Für Zahlungstransaktionen werden die jeweils aktuellen Auslandsspesen verrechnet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Payments and Transaction Services unter der Telefonnummer +43 (0) 662 8686 630.