Stand: Juni 2025

Barrierefreiheit im Bankhaus Spängler

Barrierefreiheit beginnt mit Verständnis

Für eine Bank ohne Hürden

Im Bankhaus Spängler setzen wir uns dafür ein, dass alle Menschen unsere Angebote selbstbestimmt und ohne Hürden in Anspruch nehmen können – unabhängig von körperlichen, technischen oder situativen Einschränkungen. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen und den Zugang zu unseren Produkten und Services für alle so einfach, komfortabel und selbstverständlich wie möglich zu gestalten.

Barrierefreiheit und Inklusion haben für uns einen hohen Stellenwert – sowohl in unseren Bankstellen als auch auf unseren digitalen Plattformen. Wir sind überzeugt: Eine Gesellschaft gewinnt, wenn alle mitgedacht werden. Deshalb arbeiten wir laufend daran, unsere Services noch zugänglicher zu machen.

Vielfalt empfinden wir als echte Bereicherung. Mit unserem Engagement möchten wir nicht nur Orientierung bieten, sondern aktiv zu einem offenen, respektvollen Miteinander beitragen.

Erfahren Sie mehr darüber, wie wir Barrierefreiheit leben und kontinuierlich weiterentwickeln.

Beratungsangebot

Beratung ohne Barrieren – vor Ort für Sie da

Die Mitarbeitenden des Bankhaus Spängler, insbesondere jene im direkten Kundenkontakt, werden regelmäßig zum Thema Barrierefreiheit geschult. Ziel dieser Schulungen ist es, ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen – sei es im persönlichen Gespräch, bei der Nutzung technischer Hilfsmittel oder im Umgang mit besonderen Lebenssituationen. So stellen wir sicher, dass unsere Kund:innen auch in herausfordernden Momenten auf empathische, kompetente und individuelle Unterstützung zählen können.

Für Ihr Beratungsgespräch heißen wir Sie in einer unserer Filialen herzlich willkommen. Gerne können Sie eine Vertrauensperson zu Ihrem Termin mitbringen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen zudem vor Ort eine Assistenz für Rollstuhl oder Rollator zur Verfügung – damit Sie sich bei uns gut begleitet fühlen.

Das Sprachniveau dieser Informationen liegt nicht über B2 (Höhere Mittelstufe) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GERS) des Europarats.
Die Dienstleistung der fondsgebundenen Lebensversicherung wird von der Helvetia erbracht. Weitere Informationen zur fondsgebundenen Lebensversicherung finden Sie auf der Website der Helvetia (Link einfügen).
Die Dienstleistung für Kreditkarten wird von PayLife erbracht. Weitere Informationen zu Kreditkarten finden Sie auf der Website von PayLife (Link einfügen).

Zugang gestalten – heute und morgen

Barrierefreiheit an unseren Standorten

Zugänglichkeit unserer Standorte

Wir arbeiten laufend daran, unsere Bankstellen so barrierefrei wie möglich zu gestalten – damit alle Kund:innen unsere Services komfortabel und selbstbestimmt nutzen können. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem:

  • Stufenlose Zugänge oder Rampen, wo immer es baulich möglich ist
  • Automatische Türanlagen oder leicht bedienbare Eingangstüren
  • Breite Gänge und großzügige Bewegungsflächen, insbesondere für Rollstuhlnutzer:innen
  • Barrierefreie Beratungsplätze sowie gut zugängliche Kundenbereiche
  • Sichere Bodenbeläge ohne Stolperfallen und eine benutzerfreundliche Gestaltung unserer Selbstbedienungszonen – etwa durch niedrig angebrachte Geldautomaten, ausreichend Bewegungsraum sowie gut lesbare oder tastbare Bedienelemente

Historische Architektur – ein besonderer Rahmen

Viele unserer Bankstellen befinden sich in denkmalgeschützten Gebäuden oder in historischen Altstadtkernen. Die Bewahrung dieses architektonischen Erbes ist uns ein wichtiges Anliegen. Gleichzeitig sind wir uns bewusst, dass dies in Einzelfällen bauliche Einschränkungen mit sich bringt, die eine vollständige Barrierefreiheit erschweren können.

Dort, wo bauliche Anpassungen nur begrenzt möglich sind, bemühen wir uns um individuelle und möglichst niederschwellige Lösungen – damit alle unsere Kund:innen bestmöglich betreut werden können und Zugang zu unseren Leistungen erhalten.

Unser Ziel ist es, allen Kund:innen die Möglichkeit zu bieten, vom Spängler Beratungserlrebnis profitieren zu können. Rollstuhlgerecht zugänglich sind derzeit unsere Standorte in Salzburg, Zell am See, Kitzbühel und Linz.

Falls Sie weitere Infos zu barrierefreien Beratungsmöglichkeiten benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter bankhaus@spaengler.at oder +4366286860.

Selbstbedienungsgeräte

Barrierefreie SB-Geräte – Schritt für Schritt in die Zukunft

Wir legen großen Wert darauf, dass auch unsere Selbstbedienungszonen für alle Kund:innen möglichst barrierefrei nutzbar sind. Deshalb achten wir bereits bei der Ausstattung unserer Geräte auf wichtige Aspekte wie:

  • Anschlüsse für Kopfhörer zur akustischen Ausgabe von Informationen
  • Fühlbare Bedienelemente zur besseren Orientierung
  • Optionen zur Anpassung von Kontrasten, soweit technisch verfügbar

Unsere derzeit eingesetzten Selbstbedienungsgeräte stammen aus der Zeit vor dem 28. Juni 2025. Neue Geräte, die ab diesem Datum in Betrieb genommen werden, entsprechen den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG). Unser Ziel ist klar: Bis spätestens 2040 sollen sämtliche Selbstbedienungsgeräte in unseren Bankstellen die geltenden Barrierefreiheitsstandards erfüllen.

Wenn Barrierefreiheit greifbar wird

Barrierefreiheit steckt in jeder neuen Debitkarte

Bei Spängler denken wir Barrierefreiheit umfassend – auch im Kleinen. Deshalb erhalten alle neuen Debitkarten ab dem 16. Juni 2025 eine fühlbare Einkerbung, den sogenannten Notch. Damit lassen sich Karten leichter unterscheiden – ganz ohne Hinsehen.

Ob am Geldautomaten, beim Bezahlen an der Kassa oder an unseren Selbstbedienungsgeräten: Die Einkerbung bietet zusätzliche Orientierung und macht alltägliche Bankgeschäfte ein Stück einfacher. 

Wie wir Barrierefreiheit umsetzen

Barrierefreiheitserkärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Alle Menschen sollen unsere Produkte und Dienstleistungen uneingeschränkt nutzen können – auch über unsere digitalen Kanäle wie Internet-Banking, Website oder Selbstbedienungsgeräte. Man nennt das „barrierefreie Nutzung“. Die Regeln dafür stehen in einem Gesetz. Das Gesetz heißt in Österreich Barrierefreiheitsgesetz und wird mit BaFG abgekürzt.

Wir sind bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen.

Wir möchten sicherstellen, dass alle unsere Produkte und Dienstleistungen, die in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, barrierefrei sind. 

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Wir richten uns nach den Vorgaben der EN 301 549 (Europäische Norm über die Anforderungen an die Barrierefreiheit der Informations- und Kommunikationstechnik). Weiters berücksichtigen wir die Vorgaben der Vereinigung für Internetstandards „World Wide Web Consortium“ (abgekürzt W3C). Diese Vorgaben sind auch unter dem englischen Namen "Web Content Accessibility Guidelines" oder kurz WCAG bekannt.

Diese Website richtet sich nach der Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Website: Auf unserer Website stehen PDF-Dokumente zum Download bereit, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung stehen. Benötigen Sie Unterstützung beim Zugriff auf nicht barrierefreie PDFs oder Inhalte, wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin, Ihren Berater oder an bankhaus@spaengler.at. Wir bemühen uns, Ihnen die gewünschten Informationen in geeigneter Form bereitzustellen. Zukünftig werden wir verstärkt darauf achten, neue Inhalte unserer Internetseiten so aufzubereiten, dass sie von allen Menschen genutzt werden können.
  • Spängler Online Banking: Ein Projekt zur barrierefreien Gestaltung des Spängler Online-Bankings ist derzeit gemeinsam mit dem verantwortlichen Rechenzentrum in Umsetzung und soll voraussichtlich bis 31. August 2025 abgeschlossen sein.
  • CARL-Online Vermögensverwaltung: Unsere Online Vermögensverwaltung CARL wird gerade neu gestaltet. Hierbei werden auch die Anforderungen zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Die Farbkontraste wurden bereits jetzt den Barrierefreiheitsanforderungen angepasst. CARL wird voraussichtlich mit Oktober 2025 in einer neuen und barrierefreien Version zur Verfügung stehen.

Konformität

Weitere Informationen zur Konformität unserer angebotenen Produkte und Dienstleistungen finden sie in unserer Konformitätserklärung.

Sie möchten uns etwas mitteilen?

Feedback, Beschwerdemöglichkeit und Kontaktangaben

Wir erweitern und verbessern unsere barrierefreien Dienstleistungen laufend. Unsere Produkte, Dienstleistungen und Selbstbedienungsgeräte (SB-Geräte) sollen einfach zu bedienen und leicht zugänglich sein. 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie bei der Nutzung unserer Website einschränken – sei es durch Probleme, die in dieser Erklärung nicht genannt werden, oder durch Mängel in der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen –, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung.

Wir bitten Sie, das Problem möglichst genau zu beschreiben und uns die Internet-Adresse (URL) der betroffenen Seite oder des betreffenden Dokuments mitzuteilen – so können wir rasch reagieren.

Telefon: +4366286860

E-Mail: bankhaus@spaengler.at

Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung

Wir haben diese Erklärung zuletzt am 27.06.2025 aktualisiert. Die Barrierefreiheit der Website wurde außerdem (extern) geprüft.

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Kontakt

Stammhaus Salzburg
Schwarzstraße 1
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+4366286860
bankhaus@spaengler.at